Honorar & Kostenübernahme

Honorar

  • Die erste telefonische Kontaktaufnahme ist kostenlos
  • Therapiestunde mit dem Kind/Jugendlichen (50 Min.): 75 €
  • Regelmäßige Elterngespräche (60 bis 90 Min.) im Rahmen einer aktuellen Therapie des Kindes: 95 €
  • Elterngespräch/-beratung (60 bis 90 Min.): 105 € (für jede weitere Viertelstunde 20 €)
  • Telefonate/Gespräche mit weiteren Bezugspersonen/Einrichtungen: 20 € pro Viertelstunde

Bei einer möglichen anteiligen Kostenübernahme durch Ihre private Krankenversicherung oder durch Ihre private Zusatzversicherung handelt es sich immer um eine Vertragsleistung zwischen Ihnen und Ihrer Versicherung.

Die rechtzeitige Begleichung meiner Honorarrechnungen erfolgt davon unberührt.

 

Kostenübernahme

Gesetzlich Versicherte:

Als Personenenzentrierte Kinder – und Jugendlichenpsychotherapeutin rechne ich nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen ab. Bei dieser Therapieform handelt es sich zwar um ein wissenschaftlich sehr anerkanntes Verfahren, welches jedoch bisher noch nicht als sogenanntes Richtlinienverfahren wie Verhaltenstherapie oder Psychoanalyse im Leistungskatalog der gesetzlichen Versicherung aufgenommen wurde. Im Rahmen meiner therapeutischen Leistungen als Diplompsychologin biete ich deshalb Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz an.

In seltenen Ausnahmefällen kann eine Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung dann erfolgen, wenn die Eltern ausführlich dokumentiert nachweisen können, dass sie in zumutbarer Nähe und Wartezeit keinen Therapieplatz für ihr Kind gefunden haben und deshalb zu einer Diplompsychologin ohne Kassenzulassung bzw. Approbation gehen wollen.

Für Gesetzlich Versicherte gibt es jedoch verschiedene private Zusatzversicherungen, die Leistungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker erstatten. Hier geht es um die Kosten für die Psychotherapie bei einem Heilpraktiker, der auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkt ist.

Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über Leistungen, Wartezeiten und eine evtl. notwendige Gesundheitsprüfung bei Ihrer Zusatzversicherung.

Privatversicherte:

Wenn Ihr Kind bei einer privaten Krankenversicherung versichert ist und Heilpraktikerleistungen in Ihrem Vertrag eingeschlossen sind, dann erfolgt in der Regel je nach gewähltem Tarif eine anteilige Kostenübernahme nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Auch hier geht es um die Kosten für eine Psychotherapie bei einem Heilpraktiker, der auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkt ist (in meinem Fall aber auch Diplompsychologin mit zusätzlicher Therapieausbildung ist). Es handelt sich dabei ausschließlich um eine Vertragsleistung zwischen Ihnen und Ihrer Versicherung. Bitte informieren Sie sich vor Beginn einer Therapie bei Ihrem Leistungsträger über die entsprechenden Rahmenbedingungen der Kostenübernahme.

Selbstzahler:

Ein wesentlicher Vorteil für Selbstzahler besteht darin, dass eine Psychotherapie als eine private Angelegenheit behandelt wird, d.h. die Behandlung nicht „aktenkundig“ wird und somit dem Kind oder Jugendlichen auch keine möglichen Nachteile durch festgeschriebene Diagnosen entstehen (z. B. bei einem Kassenwechsel, in bestimmten späteren Berufsbereichen oder Eintritt in eine Berufsunfähigkeitsversicherung etc.).

Außerdem sind in der Regel die Wartezeiten wesentlich kürzer und auch nicht durch langwierige Genehmigungsverfahren zusätzlich verzögert.

Die Therapie kann sowohl methodisch als auch vom Stundenumfang her stärker den individuellen Bedürfnissen des Kindes angepasst werden.

Für Selbstzahler besteht die Möglichkeit, die Kosten für Beratung und Therapie als außergewöhnliche Gesundheitsaufwendungen über die Steuererklärung geltend zu machen. Nähere Informationen kann Ihnen Ihr Steuerberater oder das Finanzamt geben.

Kontakt

Privatpraxis für Kinderpsychotherapie
und Elternberatung (HPG)
Dipl.-Psych. Susanne Wacker-Waldmann
Böcklinstrasse 55 · 80638 München Gern · Neuhausen-Nymphenburg

Tel. (089) 97 33 04 88

Email: spieltherapie-gern@t-online.de